Sie hatten einen Verkehrsunfall? Nicht, dass das bereits Schock genug ist, beginnen nun die Probleme rund um die angemessene Regulierung Ihres KFZ-Schadens. Hier leistet die Koch GbR einen maßgeblichen Beitrag. Bei der Erstellung eines KFZ-Schadengutachtens ermitteln unsere KFZ-Sachverständiger sowohl die Schadenhöhe als auch die daraus resultierende Wertminderung Ihres Fahrzeugs. So bestimmen unsere KFZ-Gutachter auch, ob es sich um einen Totalschaden Ihres PKW oder NFZ handelt oder nicht.
Sie haben Fragen? Gerne beantworten wir diese für Sie.
Rufen Sie uns unter 0202/309013 gerne an!
Unfall? 0202/309013
Was uns auszeichnet
Besichtigung bei Ihnen vor Ort
kostenlose Erstberatung
Service bis zur Schadensregulierung
zügige Abwicklung
digitale Schadensdokumentation
So einfach geht´s
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Sie rufen uns an und vereinbaren einen Termin: Tel. 0202309013
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Wir kommen zu Ihnen und fotografieren und dokumentieren den Schaden am Fahrzeug.
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Wir erstellen ein Gutachten und ermitteln die Schadenshöhe.
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Ermittlung der gegnerischen Versicherung und Versand des Gutachtens.
Schadensersatz von der Versicherung
Als Geschädigter ist es sinnvoll, ein Gutachten von einem unabhängigen KFZ-Sachverständiger zur Erstattung des Unfallschadens zu beauftragen. Die hierfür entstehenden Kosten müssen von dem Haftpflichtversicherer des unfallverursachenden Fahrzeuges übernommen werden. Wir erstellen ein detailliertes Schadengutachten, in dessen Rahmen der jeweilige Fahrzeugwert- sowie die Schadenssumme dokumentiert werden. Zusätzlich werden unserem Fahrzeuggutachten aussagekräftige Lichtbilder der Fahrzeugschäden beigefügt, sodass die gegnerische Versicherung das Schadensbild Ihres Fahrzeugs nachvollziehen kann und den entstandenen Schaden schnell reguliert.
Wertgutachten
Sie haben ein außergewöhnliches Fahrzeug, einen mit Originalteilen restaurierten Oldtimer oder ein besonders umgebautes Gefährt?
Dann sollten Sie genau wissen, welchen Wert Sie da in der Garage stehen haben. Denn im Falle eines Schadens werden von den Versicherungen nur Zeitwerte ersetzt. Liegt jedoch ein Wertgutachten vor, lassen sich Schäden auf dieser Grundlage ganz anders bewerten. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie hierzu gerne.
Ihre Sachverständiger
Dipl.-Ing. Gerhard Koch
B. Eng. Marco Koch
Rufen Sie uns im Schadensfall einfach an: 0202/309013